Kompetenzcenter Multicopter

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Ende des Sliders

Artikel: Kompetenzcenter Multicopter

Beratung, Planung und Durchführung von Multicoptereinsätzen im DB-Konzern und für Dritte

Das Kompetenzcenter Multicopter der DB Sicherheit liefert seit 2015 breites Know-How zu Einsatz, Flug und Technik für Lösungen aus einer Hand. Mit verschiedenen Multicopter- und Kameratypen sind wir für eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten in der Zustands-, Schadens- und Vegetationskontrolle, Instandhaltung und Bauplanung, Sicherheit und Gefahrenabwehr, Vermessung , Marketing und Kommunikationsmedien aufgestellt.

Wir bieten mit unseren erfahrenen Pilot:innen und bundesweiten Aufstiegsgenehmigungen folgende Leistungen an:

Flugbetrieb

  • Vorbereitung
  • Genehmigungen
  • Multicopter inkl. Pilot:innen
  • Flugsicherheit bei der DB
  • Postprocessing
  • Datenschutz

Technik

  • Entwicklung/Konzeption
  • Eigenfertigung/Einkauf
  • Wartung/Reparatur

Consulting

  • Beratung/Konzeption
  • Technik- und Innovation
  • Kooperation mit Hochschulen
  • Ausbildung von Pilot:innen
  • Marktanalyse
Sicherheitslösungen mit Multicoptern

Im Sicherheitsbereich bietet das Kompetenzcenter Multicopter Lösungen und Unterstützung in folgenden Bereichen an:

  • Kriminalitäts- und Gefahrenabwehr
  • Aufklärung und Absicherung
  • Ursachen- und Gefährdungsanalysen
  • Vorfalldokumentation
  • Lagebilder und Beweisfotos für das Notfallmanagement
  • Livevideos (Streaming)
  • 3D-Modeling für Lagezentren
  • Strecken-, Gebäude-, Brücken- und Grundstücksinspektionen
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Multicopter im Infrastrukturbereich

Im Infrastrukturbereich bietet das Kompetenzcenter Multicopter Lösungen und Unterstützung in folgenden Bereichen an:

  • Strecken-, Gebäude-, Brücken- und Grundstücksinspektionen
  • Bau-, Fortschritts- und Zustandsdokumentation
  • Medien- und Kommunikationsaufnahmen
  • Thermografie
  • Grundstücks- und Bauwerksvermessung
  • 3D-Modeling für Building Information Modeling (BIM)
  • Unterstützung von Planungs- und Bewirtschaftungsprozessen
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Information zum Umgang mit Drohnen auf DB-Gelände

Das Überfliegen von Bahnanlagen und Gleisen mit Drohnen ist verboten bzw. stark reglementiert (§ 21h LuftVO).

Gewollt oder ungewollt, bei Beauftragungen oder bei unbefugtem Überfliegen gilt: Drohnenflüge gefährden die Sicherheit des Bahnverkehrs und können drastische Folgen haben. Daher ist das Überfliegen von Bahnanlagen bzw. eine Annäherung auf unter 100 m gesetzlich verboten bzw. stark eingeschränkt. Verstöße werden mit bis zu 50.000 € bestraft. Weitere Kosten, z.B. für Verspätungen oder Zugausfälle infolge Streckensperrungen, sind hier noch nicht eingeschlossen.

Wenn Sie in der Nähe von Bahnanlagen Drohnen einsetzen möchten, sprechen Sie uns mit einem Vorlauf von mindestens zwei Wochen vorab an.

Näheres zu den aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte den Informationen des BMDV.

Beachten Sie auch die jeweiligen bundeslandspezifischen Regelungen. Diese finden Sie auf den Webseiten der zuständigen Landesbehörden.

Bei Fragen oder sonstigen Anliegen wenden Sie sich gern an: uas-geozone@deutschebahn.com


 

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